Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Verwendung gegenüber Verbrauchern
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote
hält sich der Verkäufer 10 Kalendertage gebunden. Insbesondere bei angebotenen Gebrauchtteilen ist davon auszugehen, dass nur wenige Teile vorrätig sind oder
dass sich das Angebot sogar nur auf ein Teil beschränkt. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen
und schriftlichen Unterlagen und unseres Internet-Angebotes, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben
vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen den Verkäufer hergeleitet werden können.
(2) Die Bestellung oder Auftragserteilung durch den Kunden stellt einen Antrag auf Abschluss eines Kauf-, Dienst-, Werklieferungs- oder Werkvertrages dar. Die Antragsannahme
durch den Verkäufer kann sowohl durch Lieferschein/ Rechnung als auch durch schriftliche Auftragsbestätigung erfolgen. Mündlich erteilte Auskünfte
werden nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich durch den Verkäufer bestätigt werden.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
§ 3 Preise, Preisänderungen
(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Listen-, Katalogs- und sonstige Angebotspreise sind unverbindlich.
(2) Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zurzeit der Lieferung oder
Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers.
§ 4 Lieferzeiten
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte der Verkäufer durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder durch sonstige unvorhergesehene Hindernisse, die trotz der nach den Umständen zumutbaren
Sorgfalt nicht abgewendet werden können - gleich, ob im Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten - wie Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Werkstoffmangel,
behördliche Eingriffe etc. an der Erfüllung des Liefer- und Leistungspflicht gehindert sein, verlängert sich die Lieferzeit in angemessener Weise. Wird durch Umstände
der vorgenannten Art die Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise unmöglich oder unzumutbar, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrage ganz oder teilweise
zurückzutreten.
§ 5 Abnahme
(1) Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab dem Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme
kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
(2) Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen
höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
§ 6 Versand und Gefahrübergang
(1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des
Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
(2) Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
§ 7 Rechte des Käufers wegen Mängeln
(1) Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein
oder hat er nicht die Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers erwarten kann, danach ist der Käufer berechtigt, für eine
bei Übergabe an ihn mangelhafte Ware, eine Nacherfüllung in Form von Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Ware zu verlangen, d. h. die Ware
wird problemlos nachgebessert oder komplett ersetzt. Sofern unverhältnismäßig hohe Kosten bei der vom Verbraucher gewählten Nacherfüllungsvariante entstehen
würden, ist der Verkäufer berechtigt, diese abzulehnen und die andere Variante zu wählen, sofern diese nicht ebenfalls mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden
ist.
(2) Die Gewährleistungsfrist für Neuware beträgt laut Gesetz zwei Jahre ab Übergabe der Ware an den Käufer. Bei Gebrauchtwaren nimmt der Verkäufer die gesetzliche
Möglichkeit in Anspruch, die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr zu verkürzen.
§ 8 Haftungsbegrenzung
Die Haftungsbegrenzung und Haftungsausschlüsse gemäß § 7 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten
des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum
an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
(2) Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich
benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang
entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware
herauszuverlangen.
§ 10 Zahlung
(1) Rechnungen des Verkäufers sind zahlbar sofort ohne Abzug.
(2) Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den
Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
7. April 2017 Benlex Motorrad GmbH Braunschweig Christian-Pommer-Straße 21 30112 Braunschweig

Verbraucher-Information gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013

Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.