Leihmotorrad Ducati Streetfighter V2 , Storm Green
Leihmotorrad Details
Beschreibung
Be a Fighter
Die Streetfighter V2 ist ein sportliches Naked Bike mit einzigartigem Charakter. Sie richtet sich an all jene Fahrer, die ein Motorrad suchen, das die sportliche DNA der Panigale V2 mit der Ausstrahlung und dem Stil der heißgeliebten Streetfighter verbindet. Das Ergebnis ist ein intuitiv und einfach zu handhabendes Fahrzeug mit der richtigen Dosis an Leistung, die für sportliche Performance und maximalen Fahrspaß sorgt.
Serienausstattung
Riding Modes, Power Modes, Bosch Kurven-ABS EVO, Ducati Traction Control (DTC) EVO 2, Ducati Wheelie Control (DWC) EVO, Engine Brake Control (EBC) EVO, automatische Reifenkalibrierung, Ducati Quick Shift (DQS) Up / Down EVO 2, Voll-LED-Scheinwerfer mit Daytime Running Light (DRL), Sachs Lenkungsdämpfer, automatische Blinkerrückstellung
Es besteht eine Vollkastkoversicherung mit einer Selbsbeteiligung in Höhe von 1.500,00€.
Bei Auftreten eines Schadens bzw. Unfalls ist die Selbsbeteiligung direkt, bei Rückgabe des KFZ, in Bar, via EC Karte oder via Kreditkarte zu entrichten.
Eine überlassung des KFZ an Dritte darf nicht erfolgen.
Die Streetfighter V2 ist ein sportliches Naked Bike mit einzigartigem Charakter. Sie richtet sich an all jene Fahrer, die ein Motorrad suchen, das die sportliche DNA der Panigale V2 mit der Ausstrahlung und dem Stil der heißgeliebten Streetfighter verbindet. Das Ergebnis ist ein intuitiv und einfach zu handhabendes Fahrzeug mit der richtigen Dosis an Leistung, die für sportliche Performance und maximalen Fahrspaß sorgt.
Serienausstattung
Riding Modes, Power Modes, Bosch Kurven-ABS EVO, Ducati Traction Control (DTC) EVO 2, Ducati Wheelie Control (DWC) EVO, Engine Brake Control (EBC) EVO, automatische Reifenkalibrierung, Ducati Quick Shift (DQS) Up / Down EVO 2, Voll-LED-Scheinwerfer mit Daytime Running Light (DRL), Sachs Lenkungsdämpfer, automatische Blinkerrückstellung
Es besteht eine Vollkastkoversicherung mit einer Selbsbeteiligung in Höhe von 1.500,00€.
Bei Auftreten eines Schadens bzw. Unfalls ist die Selbsbeteiligung direkt, bei Rückgabe des KFZ, in Bar, via EC Karte oder via Kreditkarte zu entrichten.
Eine überlassung des KFZ an Dritte darf nicht erfolgen.